Home Unternehmen Produkte Services Aktuelles Kontakt
ANTISEPTICA
 
Die neue Desinfektionsliste DGHM/VAH

Die neue Desinfektionsliste DGHM/VAH

"Profis informieren Profis"

03.12.04, Salzburg

Die neue Desinfektionsliste DGHM/VAH

Univ. Prof. Dr. Heinz-Peter Werner

In der konstruktiven Auseinandersetzung mit der neuen Desinfektionsmittel-Liste muss man unterscheiden zwischen Fakten und deren Interpretationen. Es ist menschlich, dass Neues zunächst irritiert und Menschen, auch Fachleute, Zeit brauchen, sich an Neues zu gewöhnen. Insofern hatte man im Zuge der Gewöhnung an Neues eine ganz Menge zu den neuen Zertifizierungsanforderungen bzw. den neuen Testmethoden gehört. Beispielsweise haben einige Hersteller (sogar schriftlich) verlauten lassen, die geforderte Anpassung wäre zu teuer – kein wirklich überzeugendes Argument, wenn es um die Sicherheit für Patienten und Anwender geht. Oder es wird behauptet, die Prüfmethoden seien noch nicht ausreichend standardisiert. Das ist insoweit richtig, als man nicht immer genau weiß, ob man die mangelhafte Qualität von Laboratorien, die an Ringversuchen teilgenommen haben, prüft oder tatsächlich die Methodik. Aber wäre das ein schlagkräftiges Argument, auf die Sicherheit der Anwender erstmal zu verzichten? Auch Fachgesellschaften waren nicht immer gefeit davor, lieber zunächst abzuwehren als sich ernsthaft und verantwortungsvoll mit dem auseinanderzusetzen, was da an Neuem vorgelegt wurde. Deshalb sollen hier, bevor interpretiert wird, die Fakten aufgeführt werden.

Als erstes ist festzustellen: Die Desinfektionsmittel-Liste ist die Zusammenstellung der zum 31.12.2003 gültigen Zertifikate.  Die Zertifikate haben in Deutschland eine Gültigkeit von drei Jahren und die, die zu diesem Zeitpunkt gültig waren, sind folglich in der Liste ausgewiesen.

Zweites, und derzeit in der Diskussion attackiertes Faktum, ist eine Publikation mit dem Titel: “Standardmethoden der DGHM zur Prüfung chemischer Desinfektionsverfahren“. Dabei handelt es sich um die Sammlung aller anerkannten, gültigen Prüfmethoden. Da stehen neben hoch aktuellen auch Prüfmethoden, die heute niemand mehr anwenden würde, wie beispielsweise die Wirkung von Desinfektionsmitteln auf Buchenholzfurnier und ähnlichem. Die Autoren dieser Zusammenstellung  waren ohne weiteren Auftrag, als eben alle die Prüfmethoden, die existieren, übersichtlich und komprimiert darzustellen. Diese Arbeit leisteten die Herren Gebel Werner, Frau Kirch-Altena als Vertreter der Wissenschaft sowie Herr Bansemir von der Firma Henkel als Vertreter der Industrie.

Die Desinfektionsmittelkommission nutzte die Zusammenstellung  der Standardmethoden als Basis für die Definition eines Anforderungskatalogs für die Zertifizierung von Desinfektionsmitteln und damit für die Aufnahme von Produkten in die Desinfektionsmittelliste. In diesen Anforderungskatalog wurden auch die bereits gültigen europäischen Anforderungen und Normen integriert. Die Desinfektionsmittel-Kommission hat diesen Anforderungskatalog im Jahr 2002 publiziert.

Seit spätestens Februar 2002 wussten also alle Hersteller, mit welchen Anforderungen in Zukunft zu rechnen ist. Diese Anforderungen sind klar und unmissverständlich formuliert und geben keinen Anlass zur Verunsicherung beim Anwender. Die Verunsicherung im deutschen und jetzt auch im österreichischen Markt, die vor allem so mancher Industrievertreter beklagt, ist nicht dadurch entstanden, dass die Desinfektionsmittel-Kommission sich nicht eindeutig geäußert hätte. Möglicherweise hätte die Fachgesellschaft nicht nur die Industrie, sondern verstärkt auch die Anwender seit 2002 deutlicher informieren und damit einige Hersteller stärker unter Druck setzen sollen, sich mit den Anforderungen auseinander zu setzen.

Man möchte nicht annehmen, dass von interessierter Seite bewusst versucht wird, so manches, das zurzeit geschieht, miteinander bis zur Unkenntlichkeit zu verquicken und dadurch Verunsicherung im Markt zu verursachen: Wie so oft, kommt ja eine Veränderung nicht allein. Gleichzeitig stehen zurzeit an:

· Die Integration der Europäischen Entwicklung in die Prüfmethodik und in die Anforderungen an Desinfektionsmittel

· Die Neuorientierung der Desinfektionsmittelkommission (von der DGHM zum VAH.e.V.) selbst

· Die Globalisierung der Industrie und deren Konsequenzen für nationale Märkte

Als größtes Risiko erscheint dabei der letzte Punkt: Die Globalisierung der Industrie führt nach allen Erfahrungen, die bisher gemacht wurden, im Bestreben zu vereinheitlichen, zu keiner Steigerung, sondern mit weit größerer Wahrscheinlichkeit zu einem Absinken an Qualität. Am meisten zu verlieren dabei hätten die Österreicher und die Deutschen, deren  Ansprüche traditionell weltweit die höchsten sind.

Nun zu den europäischen Normen und deren Einfluss: Nach zwölf Jahre als Convener für Desinfektionsmittel und Antiseptica in Europa kann ich eine wirklich konstruktive Zusammenarbeit der Fachgesellschaften auf europäischer Ebene bestätigen, um europäische Prüf-Methoden zu entwickeln. Mitgearbeitet dabei haben selbstverständlich auch die Fach-Vertreter Österreichs. Involviert in die Entwicklung war auch die Industrie. Und es ist festzuhalten, dass aus der Industrie wesentliche Fachbeiträge kamen, nicht nur aus Österreich oder  Deutschland, sondern auch aus anderen europäischen Ländern. Es war eine außerordentlich gute, erfreuliche Zusammenarbeit in diesen zwölf Jahren, in der gemeinsam eine Reihe Entschlüsse gefasst wurden. Man muss zum einen davon ausgehen, dass die Beschlüsse ernst gemeint waren und zum anderen, dass die, die Beschlüsse gefasst haben, auch darüber informiert waren, was sie beschlossen haben.

Diese Gemeinsamkeit aller Beteiligten wurde vor allem bei der Entwicklung der Prüfmethoden für Instrumenten- und Flächendesinfektionsmittel praktiziert. Das war auch nicht schwierig, denn in den Europäischen Gremien saßen  Vertreter aus allen betroffenen Ländern an einem Tisch. Das gab es in der Form vorher noch nie. Die große Chance der direkten Auseinandersetzung lag darin, festzustellen  dass auch in anderen Ländern gute Ideen oder bemerkenswerte Erfahrungen vorhanden waren. Indem wir uns kennen lernten, haben wir voneinander gelernt. Ein einfaches Beispiel dazu: Im deutschsprachigen Raum wird bis heute die nicht praxisgerechte Forderung: "zuerst Desinfektion und dann Reinigung“ aufrecht erhalten. Theoretisch ist das richtig, nur in der Praxis nicht durchzuhalten. Wenn man ein Endoskop zuerst desinfizieren und dann reinigen würde, wäre es anschließend unbrauchbar geworden.  Die Franzosen haben das – aus unserer Sicht schockierend – auch klar ausgesprochen: "Wir brauchen keine Instrumentendesinfektionsmittel". Das Argument für den Verzicht resultierte aus der Erkenntnis, dass man Prionen mit Instrumentendesinfektionsmittel nicht erreicht und man deshalb die Instrumente in jedem Fall per Hand reinigen muss. Dazu muss man natürlich Leute finden, die das Risiko in Kauf nehmen. Irgendwo zwischen der französischen und der deutschen Philosophie liegt die eigentliche Lösung, und die gilt es zu finden. Wichtig ist es zu akzeptieren, dass weder unsere Sicht der Dinge noch die der Franzosen oder anderer die allein wahre ist und dann gemeinsam nach der optimalen Lösung zu suchen. Den Prozess haben wir begonnen, dass ich ihn mit initiieren durfte, dafür bin ich dankbar.

Leider muss man eben manchmal laut und deutlich die Wahrheit sagen, Widerspruch generieren, um Entwicklungen in Gang zu bringen. Als ich vor 10 Jahren darauf hingewiesen habe, dass mir persönlich das Risiko einer Endoskopie zu hoch sei, wurde ich als Querulant angesehen. Übrigens keine schlechte Tradition: Vor 30 Jahren dauerte die Hygienische Händedesinfektion noch drei Minuten. Als damals Professor Reber dagegen aufstand, gab es einen Aufschrei der Experten durch ganz Europa, der Niedergang der Hygiene wurde prognostiziert. Aber wer wollte denn annehmen, man hätte im täglichen Leben 3 min Zeit, um sich die Hände zu desinfizieren?  Die damalige Forderung, die Einwirkzeit auf 30s zu reduzieren, kam dennoch einer Revolution gleich!

Die europäische Zusammenarbeit ergab eine Menge solcher neuer Impulse, die wir aufnehmen und verarbeiten sollten. Auf der anderen Seite freue ich mich natürlich, wie viel von dem deutsch-österreichischen Verständnis auf die europäische Ebene übertragen werden konnte. So wurden die wesentlichen Elemente der Standardmethoden bzw. des Anforderungskatalogs, wie z.B. Reduktionsfaktoren, Belastung mit Keimen, Keimspezies etc. uneingeschränkt übernommen. Fakt ist ja, dass alle diese Anforderungen bereits im MPG (Medizin-Produkte-Gesetz) verlangt werden. Die Auseinandersetzung um die Prüfmethoden ist daher schon allein deshalb ein wenig gespenstisch, weil das Neue an den Anforderungen, das aktuell diskutiert wird, längst eine harmonisierte, mandatierte Europäische Norm ist.

2001/2002 wurden in Deutschland die am Markt erhältlichen Instrumentendesinfektionsmittel nach den neuen Anforderungen getestet. Dabei wurde festgestellt, – und die Ergebnisse auf dem DGKH - Kongress im Jahr 2002  auch vorgetragen -,  dass 50 - 60% der nach der früheren Methode zertifizierten Instrumentendesinfektionsmittel in den gelisteten Konzentrations-/Zeitrelationen nicht wirksam waren gegen M. terrae als Indikatorkeim für Tuberkulose-Erreger.

Ein solches Ergebnis beendet abrupt jede Diskussion. Hier bestand akuter Handlungsbedarf. Das war der Desinfektionsmittelkommission klar, das war auch sicherlich den Qualitätsbeauftragten in den Firmen klar, die ja über die Ergebnisse jederzeit informiert waren. Prof. Dr. Exner, als Vorstand der Kommission, hat persönlich allen Firmen in einem Schreiben vom 28.03.2002  die Problematik mitgeteilt, mit der Bitte, daraus die notwendigen Schlüsse zu ziehen und Konsequenzen einzuleiten.

Das einzige, das die Desinfektionsmittel-Kommission tun kann, ist, die Verantwortlichen in den Firmen auf den Stand des Wissens hinzuweisen. Die Kommission hat nicht die Möglichkeit, Handlungen vorzugeben oder diese gar zu veranlassen. Die Verantwortung für das Agieren oder Nicht-Agieren der Industrie liegt nicht bei der Fachgesellschaft, sondern bei den Firmen bzw. deren Verantwortlichen. Die Desinfektionsmittelkommission hat keinerlei Rechtskraft;  die Kommission ist auch kein „Notified Body“, der darauf zu achten hat,  dass Firmen sich entsprechend ihrer Verantwortung verhalten.

Bei der Erstellung der aktuellen Liste zeigte sich dann sehr deutlich, dass der überwiegende Teil der Firmen auf die Hinweise der Desinfektionsmittelkommission offenbar nicht rechtzeitig reagiert hatte: Die meisten Hersteller reichten ihre auslaufenden Zertifikate ein, die ja drei Jahre Gültigkeit haben.

Deshalb beschloss die Desinfektionsmittel-Kommission  bei der Zusammenstellung der gültigen Zertifikate zwischen den Abschnitten 3a und 3b für die Flächendesinfektion und den Abschnitten 4a und 4b für die Instrumentendesinfektion zu unterscheiden. Das heißt, in 3b bzw. 4b sind jene Produkte aufgelistet, die nach den neuen Prüfmethoden geprüft wurden und alle Anforderungen vollständig erfüllt haben.

Bis zum Stichtag für die neue Liste waren 2 Jahre Zeit.  Wenn heute Firmen, die sich den neuen Anforderungen nicht gestellt hat und sich auf Übergangsbestimmungen berufen, behaupten, es sei eine Frage der Zeit gewesen, muss man das hinnehmen. Dass es möglich war, rechtzeitig darauf zu reagieren, zeigen die Präparate, die schon heute in den Abschnitten b stehen.

Nun wird argumentiert, dass die Desinfektionsmittelkommission durch die Einführung von Abschnitt a und Abschnitt b Unsicherheit beim Anwender geschaffen hat. Wer sich mit der Liste auseinandersetzt, wird die notwendige Erläuterungen finden, und zwar  nicht versteckt im Kleingedruckten, sondern direkt vor der Liste der Instrumenten- und Flächendesinfektionsmittel.

Man muss davon ausgehen, dass es unter den Produkten in Abschnitt a solche gibt, die den neuen Anforderungen in den derzeit angegebenen Konzentrations-/ Zeitrelationen nicht gerecht werden. Das Problem mag nicht so sehr bei den Produkten auftreten, die in Österreich gelistet sind, weil man da zu Recht schon seit einigen Jahren von Flächendesinfektionsmitteln zum Beispiel auch die Prüfung auf Wirksamkeit gegen C. albicans gefordert hatte.

Die Unterschiede in den Anforderungen an die Wirksamkeit der Präparate zwischen dem Abschnitt a und Abschnitt b sind wesentlich. Es steht außer Zweifel, dass die Bewertung aufgrund der Standardmethoden und dem neuen Anforderungskatalog und somit dem derzeitigen „Stand des Wissens“ auch auf europäischer Ebene nicht vergleichbar ist mit der Beurteilung von Produkten nach den früheren Richtlinien.

Eigentlich reichte dieser letzte Satz, um jede Verwirrung oder Verunsicherung auszuschließen, wenn allein das Wohl des Patienten und des Anwenders im Fokus wäre. Denken Sie, wenn schon nicht an Ihre eigene Sicherheit, dann an das Medizin-Produkte-Gesetz, das Sie verantwortlich macht, wenn Sie Produkte anwenden, die nicht dem „Stand des Wissens und der Technik“ entsprechen.

Persönlich suche ich immer noch nach der Vereinigung, die für den Patienten kämpft. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Dr. Gebel

Wie geht es denn jetzt mit der Desinfektionsmittel-Liste weiter: Wird es in Zukunft nur noch 4 b und 3 b geben oder werden auch weiterhin Produkte gelistet sein, die nach den alten Richtlinien getestet sind?

Prof. Werner

Es ist festgelegt in den Übergangsbestimmungen, dass es nur mehr Prüfungen nach 3 b bzw. 4 b geben darf.  Meiner Meinung nach haben wir viel zu viele gültige Zertifikate nach den alten Testmethoden im Markt.

Dr. Aspöck:

Die Frage, die sich uns in der Praxis jetzt stellt ist: Darf ich sowohl Produkte aus Abschnitt a wie Abschnitt b verwenden oder nicht?  Die Desinfektionsmittel-Liste ist ja kein Gesetz, sondern sie ist eine Empfehlung der Fachleute.  Deshalb ich möchte jetzt in rechtlicher Hinsicht die Frage beantwortet wissen, was hat das für Konsequenzen, wenn jemand ein Produkt aus dem a-Teil einsetzt?

Prof. Werner:

Herr RA Dr. Lücker wird zu der rechtlichen Thematik noch ausführlich Stellung nehmen. Ich gehe weiterhin davon aus, dass die Medizinprodukte-Thematik keine deutsche und keine österreichische, sondern eine europäische ist, und auf die Richtlinie, den MDD (Medical Device Directive) zurückgeht. Wenn heute ein Anwender ein Instrumentendesinfektionsmittel aus dem Teil a nimmt, weiß er,  dass er nicht sicher sein kann, dass das Präparat in der Zeit und der Konzentration, wie in der Liste ausgewiesen, auch z.B. tuberkulozid wirkt. Das heißt nicht, dass das Präparat vielleicht überhaupt nicht tuberkulozid wirkt, man weiß es nur nicht. Andererseits, wir können uns jetzt lange über juristische Fragen unterhalten – meiner Meinung nach ist das auch eine nicht unerhebliche ethisch - moralische.  Vom ethisch - moralischen Standpunkt aus gesehen, haben wir meiner Meinung nach die unbedingte Verpflichtung, nur das einzusetzen, wo wir auch wirklich sicher sein können. Jeder Anwender entscheidet letztlich selbst, wie viel Sicherheit er sich selbst und denen gönnt, für die er verantwortlich ist.

Dr. Gebel:

In Abschnitt 4a sind entsprechend den Übergangsbestimmungen Produkte als tuberkulozid ausgewiesen, die in mindestens einem Praxisversuch gezeigt haben, dass sie gegen M. terrae wirksam waren. Aber nur die, die mit einer 1) versehen sind, sind in Bezug auf Tuberkulozidie nach den neuen Prüfmethoden getestet .

Dr. Aspöck:

Ich möchte noch einmal nachfragen: Die breite Masse der Anwender hat keine Ahnung von irgendwelchen Prüfdetails und Listungen, wir wollen einfach wissen, was wir anwenden sollen.

Prof. Werner :

Wenn Sie mich fragen, empfehle ich, ausschließlich Produkte der Abschnitte 3 b und 4 b zu verwenden, denn da haben Sie die Sicherheit, daß es durch 2 Laboratorien korrekt  geprüft wurde.

Zur Frage 3a und 3b habe ich sehr deutlich gesagt, daß zahlreiche Produkte in 3a nicht geeignet sind, wenn man auch C. albicans  und E. hirae mit geringer oder hoher Belastung mit in die Prüfung nimmt. Dies wurde früher auch nicht gefordert.

Dem VAH liegen derzeit etwa 110 Anmeldungen vor, geprüft nach den neuen Prüfmethoden. Das heißt, es ist damit zu rechnen, daß in nächster Zeit weitere Präparate geprüft nach den neuen Prüfmethoden in den Markt kommen werden.



English Version